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Samstag, 4. August 2007
good life in america

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Donnerstag, 28. Juni 2007
Onlinedurchsuchung
Vergangenen Freitag segnete der Schweizer Bundesrat Online-Durchsuchungen ab.



Das geänderte "BWIS II" sieht "neue Mittel der Informationsbeschaffung zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen politischen oder militärischen Nachrichtendienst und verbotenen Handel mit Proliferationsgütern vor". Der Entwurf geht nun ans Parlament.

Das "geheime Durchsuchen von Datenbearbeitungssystemen", vulgo Online-Durchsuchung, wird mit dem Entwurf ebenso erlaubt wie das Überwachen des Post- und Fernmeldeverkehrs und das Beobachten an nicht allgemein zugänglichen Orten. Notwendig vor der Überwachungsmaßnahme sind entsprechende Genehmigungen durch einen Richter und Vertreter der Exekutive.

Sehr interessant liest sich die vorgesehene Klausel, dass die "Informationsbeschaffung den Betroffenen nach Abschluss der Operation mitzuteilen" sei. Offenbar gehen die Schweizer davon aus, Spuren der "Online-Durchsuchung" restlos tilgen zu können - andernfalls sie entweder die Aufdeckung noch unbekannter Sicherheitslücken oder das Verbreiten von Schadsoftware durch ihre Spitzelsoftware befürchten müssten.

Ausgerechnet in der Schweiz wird ein "ungenügendes Instrumentarium" im Kampf gegen den auch dort drohenden Terrorismus diagnostiziert. Laut Teltarif gab Justizminister Christoph Blocher an, dass den Druck anderer europäischer Staaten bei dem Gesetzesentwurf eine Rolle spielte: der Schweiz sei Untätigkeit vorgeworfen worden. Jedoch habe sich laut Blocher auch die Sicherheits- und Gefahrenlage der Schweiz in den letzten Jahren namentlich durch die "erhöhte Wahrscheinlichkeit" von islamistisch motivierten Terroranschlägen "sukzessive verschlechtert".

Liegen konkrete, von Terrorismus, verbotenem politischen oder militärischen Nachrichtendienst oder Proliferation (verbotener Handel mit Massenvernichtungswaffen oder deren Technologie) ausgehende Gefahren vor, kann laut Bundesrat auch "gewerbsmäßige Transporteure über bei ihnen vorhandene Daten auskunftspflichtig werden" - sprich, Provider und Online-Dienste.

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Dienstag, 26. Juni 2007
Privatkopien


Streit um Pauschalvergütung für Privatkopien

Verwertungsgesellschaften haben der Geräteindustrie im andauernden Streit um die Zukunft der Kopiervergütung "Irreführung" vorgeworfen. Der IT-Branchenverband Bitkom versuche erneut, "mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen", beklagen die GEMA und die VG Wort in einer gemeinsamen Mitteilung. Angesichts der Einigung der Koalitionsparteien auf Änderungen an dem heftig umstrittenen Regierungsentwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform hatte die Wirtschaftsvereinigung vom drohenden Scheitern des so genannten 2. Korbs gesprochen. Die Fraktionen würden auch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die nicht vorrangig zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden. Die Urheberrechtsvertretungen bestreiten dagegen, dass künftig etwa auf Digitalkameras eine Vergütung fürs private Kopieren aufgeschlagen werde.

Geräte wie Fotoapparate, mit denen nur in seltenen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden, könnten laut GEMA und VG Wort schon seit 1985 prinzipiell mit einer Urheberrechtsabgabe belegt werden. Die Verwertungsgesellschaften hätten hier aber "stets Augenmaß bewiesen und eine entsprechende Forderung nie geltend gemacht". Zugleich wehren sie sich gegen die Behauptung, dass die Erhebung von Kopiervergütungen hierzulande zu Bestellungen der Kunden im Ausland führe. "Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen", rechnen die Urheberrechtsvertreter vor. "Dementsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland."

Die Verwertungsgesellschaften halten dagegen, dass bei der Höhe der Vergütung etwa für Multifunktionsgeräte und Drucker zunächst die derzeit geltenden Festschreibungen im Gesetz selbst zu berücksichtigen seien. Diese sollen laut Regierungsentwurf aber wegfallen und sich beide Seiten selbst über Art und Umfang der Abgabe einigen. Ferner darf laut GEMA und VG Wort nicht vergessen werden, "dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht". Entsprechend dem Geschäftsmodell bei Handys würden etwa Tintenpatronen teuer verkauft. Das neue Gesetz werde Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, "hier Kompromisse zu finden". Insgesamt scheinen die im Bundestag vertretenen Fraktionen nach Ansicht von VG-Wort-Vorstandsmitglied Ferdinand Melichar einen Kompromiss gefunden zu haben, "mit dem beide Seiten leben können". Zuvor hatten Vertreter der Urheber immer wieder von einem "Raubbau" an der Vergütung der Kreativen und einer "Enteignung" der Rechteinhaber angesichts des Vorstoßes der Regierung gesprochen.

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Mittwoch, 20. Juni 2007
Online-Durchsuchungen


Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat heute in Berlin Gespräche mit den Innenexperten der Koalition über die Einführung verdeckter Online-Durchsuchungen von Computern aufgenommen. Das Innenministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitung Die Welt. Konkrete Ergebnisse seien noch nicht zu erwarten. Laut Bericht besteht Schäuble nicht mehr auf einer Änderung des Grundgesetzes, falls sich das Vorhaben anders durchsetzen lasse.


Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, ist im Grundsatz für den Einsatz von Online-Durchsuchungen, will aber zunächst noch ausstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Der Bundesgerichtshof hatte vor Kurzem Online-Durchsuchungen wegen fehlender Rechtsgrundlage für unzulässig erklärt. Schäuble hatte eine Gesetzesinitiative angekündigt. Eine Online-Durchsuchung könnte im Zuge der anstehenden Änderung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) eingeführt werden. Das BKA soll im Zuge der Föderalismusreform mehr Kompetenzen erhalten.

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Freitag, 15. Juni 2007
Bloger im visier


Der Betreiber von Shinipedia.de begrüßt den BKA-Spider mit einem neuen Blog-Eintrag. Laut der Serverstatistik wurde die Seite 28 mal vom internem BKA anti-Terror Spider besucht:


Scheinbar bringt das Bundeskriminalamt durch Überwachung von Webseiten nach bestimmten Keywords mehr Webmaster ins Visier als nötig.

Auszug aus "Willkommen, liebes BKA!"@Shinipedia.de


Das ging ja aber schnell. Ihr seid so tight!
Kaum blogge ich etwas Abfälliges über den Schäuble und das BKA, schon
schnüffeln Beamte auf meinem Blog herum, die des Internets mächtig sind.
[...]
Wer sich für die Info-/Image-Broschüre des BKA interessiert, der kann sich
diese hier als PDF anschauen. Das Ding ist optisch eine totale Augenseuche,
aber inhaltlich sehr aufschlussreich:

“Durch rechtsstaatliches Vorgehen leistet das BKA Dienst am Bürger und
am Staat, geprägt von sozialer Verantwortung, und arbeitet so an der
Verwirklichung der Werteordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland mit.”

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25.000 Strafanzeigen


Deutschlands Musikindustrie hat nach einem Zeitungsbericht seit Anfang dieses Jahres 25.000 Strafanzeigen gegen Internetnutzer erstattet, die sich Musik heruntergeladen haben und diese illegal im Netz anbieten. Damit liegt die Musikindustrie über den eigenen Zielvorgaben: Anfang des Jahres hieß es, man wolle im Jahr 2007 pro Monat mindestens 1000 Strafanzeigen gegen illegale Nutzer von Tauschbörsen stellen. An den Musik-Genres lasse sich erkennen, dass ein Großteil der Tatverdächtigen Jugendliche seien, sagte Stefan Michalk, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft in Berlin, dem Westfalen-Blatt.

Im Auftrag der Plattenindustrie folgten 90 Ermittler im Internet den Spuren illegal heruntergeladener Musikstücke, erklärte Michalk: "Sie finden irgendwann die IP-Adresse des betreffenden Computers, und die teilen wir der Staatsanwaltschaft mit." Mit den Eltern würden dann oft außergerichtliche Vergleiche über den Schadenersatz geschlossen.

Er bewertete das massive Vorgehen als Erfolg im Interesse der Künstler und der Plattenfirmen: "2003 gab es in Deutschland 600 Millionen illegaler Downloads, 2006 waren es nur noch 374 Millionen. Nach unserer Erfahrung werden Täter, die einmal erwischt worden sind, nicht rückfällig." Legal seien im vergangenen Jahr 27 Millionen Titel heruntergeladen worden, die meisten zu Preisen zwischen 99 Cent und 1,30 Euro.

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Freitag, 8. Juni 2007
GVU stellte 2006 weniger Strafanträge


Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat im Jahr 2006 weniger Strafanträge gestellt (1843) als im im vorvergangenen Jahr (2549).

GVU-Geschäftsführer Ronald Schäfer führt die zögerlichere Bearbeitung der Strafanträge durch die Staatsanwaltschaften unter anderem auf die Massenstrafanzeigen -und Abmahnungen der Anwaltskanzlei Schutt-Waetke zurück. "Da handelt es sich um einen Missbrauch der Strafverfolgungsbehörden, der die Bereitschaft zur Ermittlung von Urheberrechtsdelikten bremst", kritisierte er. "Diese Massenanzeigen sind sicherlich ein Geschäftsmodell, sorgen aber dafür, dass uns große Fische durch die Lappen gehen."

Die Privatermittler der Film- und Computerspieleindustrie zogen dennoch eine positive Bilanz ihrer Arbeit im vergangenen Jahr. Gut angelaufen sei die Operation "First Seeder Kill". Dabei ermittelt die GVU mit technischer Unterstützung des Unternehmens P4M Personen, die illegale Filmdateien als erstes in Tauschbörsen einstellen.

Im Jahr 2006 habe die GVU Releases von 35 Filmwerken genau beobachtet. Dabei habe sich herausgestellt, dass zwei Personen jeweils 12 Mal als "First Seeder" aktiv gewesen seien. Vier Personen haben demnach je drei Filme in Umlauf gebracht, eine Person zwei Filme. Die GVU habe jeweils Strafverfahren gegen die identifizierten Personen eingeleitet.

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Nutzer vor Online-Durchsuchungen machtlos


Glaubt man dem Chaos Computer Club (CCC), so ist der einfache Computernutzer gegen die geplanten heimlichen Online-Durchsuchungen so gut wie machtlos. Seit 2005 sollen diese Aktionen laufen, sie basieren allerdings auf keiner Rechtsgrundlage.

Deshalb fordert Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble jetzt ein derartiges Gesetz. "Übliche Antivirenprogramme und Firewalls sind machtlos. Die Ermittler werden Schwachstellen nutzen, etwa im Mail-Programm oder Browser", sagt Constanze Kurz vom CCC gegenüber der Zeitung "Die Zeit". Allerdings soll man die Möglichkeiten nutzen, sich gegen die Eindringlinge zur Wehr zu setzen. "Die Ermittler werden es sich zweimal überlegen, uns anzugehen. Die Gefahr ist einfach zu groß, dass wir den Online-Spion aufspüren."

Allerdings musste sich Kurz auch einige Kritik gefallen lassen, beispielsweise, dass das Vorgehen der Behörden durchaus mit dem des Chaos Computer Club zu vergleichen ist. "Wenn der CCC in Systeme eingedrungen ist, dann um Sicherheitslücken aufzudecken - und nicht um jemanden auszuspionieren."
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Adam: Denken Sie nicht, dass es freie Antivirus-Software geben wird, die eine Lösung dafür findet? Die "Open Source"-Gemeinde ist ja sehr kreativ.

Frank Rieger: Wir gehen davon aus, dass jeweils modifizierte Trojaner zum Einsatz kommen. Antivirus-Software arbeitet mit Signaturen (das heißt mit Mustern, die erkannt werden) und Heuristiken, das heißt, mit Verhaltensweisen, die erkannt werden.

Belias: Es gibt doch Netzwerküberwachungstools, mit denen man den Traffic beobachten kann. Kann man nicht dadurch auch einen Trojaner erkennen?

Frank Rieger: Eine erfolgreiche Abwehr erfordert, dass man die Verhaltensweisen, die sich nicht sehr von normalen Programmen unterscheiden, erkennen kann oder einen Trojaner zum Muster erkennen findet. Also Open Source wird da wenig helfen.
[...]
Frank Rieger: Wenn ein Trojaner nur einmal verwendet wird und ansonsten immer wieder modifiziert wird, geht das schon.

Constanze Kurz: Es gibt heute wohl Rootkits, die sich wirkungsvoll verstecken können, und zwar so gut, dass selbst Spezialisten sie nicht ausfindig machen können.

demlak: Es ging durch die Presse, dass bereits eine Art Bundestrojaner seit längerem im Einsatz ist. Wie ist der Kenntnisstand des Chaos Computer Clubs zu der bisher eingesetzten Software?

Frank Rieger: Im Bereich Industriespionage passiert das durchaus schon länger.

Constanze Kurz: Wir gehen davon aus, dass deutsche Geheimdienste diese Techniken anwenden, allerdings natürlich nicht in großem Umfang.

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Anteil der Raubkopien bleibt unverändert



Laut der jährlich erscheinenden Studie von BSA und IDC konnte die Piraterie-Quote in etwa gleich gehalten werden. Danach liege der weltweite Anteil von Raubkopien unverändert bei 35 Prozent. Auch in der Europäischen Union sei die Rate mit 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben, in Deutschland dagegen habe sie mit 28 Prozent leicht zugenommen.

Die Studie zeigt außerdem auf, dass nicht nur Industrieländer, sondern auch Entwicklungsländer mit Software-Piraterie zu kämpfen haben. So nahm dort sowohl die Anzahl der Raubkopien, als auch der dadurch verursachte Schaden leicht zu.

Den ersten Platz belegt weiterhin Armenien, dessen Rate sich mit 95 Prozent nicht veränderte. Auch Vietnam (88 Prozent), Pakistan (86 Prozent) sowie Algerien (84 Prozent) sind unter den ersten Zwanzig zu finden. Ebenfalls darunter ist China, welches sich gegenüber dem Vorjahr von 86 auf 82 Prozent jedoch deutlich verbessern konnte, nachdem die Software-Piraterie dort im Jahr 2003 mit 92 Prozent ihren Höchststand erreicht hatte.

Das Land mit dem geringsten Piraterie-Anteil bleiben auch künftig die USA mit nur 21 Prozent. Allerdings sind die USA zugleich auch das Land, in dem trotz der geringen Rate mit knapp 7 Milliarden Dollar der größte Schaden durch Software-Piraterie verursacht wurde. Nach China (5,4) und Frankreich (2,7) auf den Plätzen zwei und drei findet sich Deutschland mit ungefähr 1,6 Milliarden Dollar Schaden schließlich auf Platz sieben.

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Illegale Tauschbörse ausgehoben


Im Rahmen einer nahezu bundesweiten Durchsuchungsaktion konnten die Behörden in der vergangenen Woche Beweismaterial für eine illegale BitTorrent-Tauschbörse sicherstellen. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf einen 38-jährigen Verdächtigen aus Oberboihingen (Kreis Esslingen, Baden-Württemberg), der in der Vergangenheit schon einmal in das Visier der Fahnder geraten war. Er steht nun unter dringendem Tatverdacht, urheberrechtlich geschützte Filme und Computerspiele über das Internet vertrieben zu haben.

Die Untersuchungen waren schon im März 2007 aufgenommen worden, nachdem die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberverletzungen (GVU) den Behörden Hinweise auf ein Computerspiel mitgeteilt hatte, das bereits vor der offiziellen Markteinführung im Internet angeboten worden war. Die Polizeidirektion Esslingen und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatten daraufhin Ermittlungen aufgenommen, die schließlich zu dem Verdächtigen führten. Zeitgleich mit dessen Wohnung in Oberboihingen wurden am Dienstag den 22. Mai zehn weitere Objekte in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen durchsucht.

Nach den vorläufigen Erkenntnissen der Behörden soll eine Gruppe von Personen rund um den Verdächtigen über verschiedene angemietete Rechner mit den entsprechenden Speicher- und Upload-Kapazitäten ein BitTorrent-Netz betrieben haben, über das illegal urheberrechtlich geschützte Filme und Spiele verbreitet wurden, meldet die Lokalzeitung Der Teckbote in ihrer Online-Ausgabe. Die Ermittlungen der Behörden sowie die Auswertung des sichergestellten Materials sind noch nicht abgeschlossen. Den Tatverdächtigen droht jedoch zumindest eine Klage wegen Verletzung des Urheberrechtes – gegebenfalls kommen auch Schadenersatzforderungen der betroffenen Rechteinhaber hinzu.

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